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Allgemeine Geschäftsbedingungen von SEICpro - Marion Liegl

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen SEICpro – Marion Liegl (nachfolgend: SEICpro) und Kunden. Ergänzende oder abweichende AGB des Kunden werden nicht anerkannt, selbst wenn SEICpro nicht ausdrücklich widerspricht.

(2) SEICpro ist berechtigt diese AGB zu ändern. Die Änderung wird SEICpro dem Kunden mit einer Frist von sechs Wochen ankündigen. Der Kunde kann den Änderungen der AGB innerhalb dieser Frist in Textform (z.B. per E-Mail) widersprechen. Unterbleibt der fristgerechte Widerspruch, werden die neuen AGB Vertragsbestandteil. Im Falle eines Widerspruchs bleibt es bei den alten AGB. SEICpro wird den Kunden bei Beginn der Widerspruchsfrist auf die Rechtsfolgen des Verhaltens des Kunden besonders hinweisen.

§ 2 Angebote, Vertragsschluss

(1) Angebote von SEICpro sind - soweit nicht anders gekennzeichnet – unverbindlich. Erhält der Kunde von SEICpro ein verbindliches Angebot, kann dies vom Kunden innerhalb einer Frist von zwei Wochen, beginnend ab Zugang des Angebots, angenommen werden.

(2) SEICpro behält sich die Berücksichtigung zwingender, durch rechtliche oder technische Normen bedingte, Abweichungen von den Angebotsunterlagen bzw. von der Auftragsbestätigung vor.

§ 3 Leistungserbringung

(1) SEICpro ist berechtigt, sich zur Erfüllung der geschuldeten Leistungen der Hilfe Dritter zu bedienen.

(2) SEICpro ist im zumutbaren Umfang zu Teilleistungen berechtigt.

§ 4 Preise, Zahlung

(1) Die Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Umsatzsteuer.

(2) Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungszugang fällig.

(3) Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderungen aufrechnen bzw. diese mit Forderungen von SEICpro verrechnen. Zurückbehaltungsrechte darf der Kunde nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist zur regelmäßigen Sicherung seiner gespeicherten Daten verpflichtet, soweit SEICpro im Zuge der Beauftragung hierauf Zugriff erhält.

(2) Der Kunde hat SEICpro über während der Vertragslaufzeit beabsichtigte Änderungen seiner IT-Infrastruktur sowie der angewandten Software unverzüglich zu informieren. Ergeben sich dadurch wesentliche Abweichungen im Vergleich zum Zeitpunkt der Erstellung des Angebots, werden die Vertragsparteien die Höhe der Vergütung sowie den Leistungszeitraum erneut verhandeln.

 

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§ 6 Haftung

(1) SEICpro haftet unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, bei arglistiger Täuschung sowie im Umfang einer von SEICpro übernommenen Garantie.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht), ist die Haftung von SEICpro der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist.

(3) Eine weitergehende Haftung von SEICpro besteht nicht.

(4) Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von SEICpro.

§ 7 Schlussbestimmungen

(1) Soweit sich die Vertragsparteien per elektronischer Post (E-Mail) verständigen, erkennen sie die unbeschränkte Wirksamkeit der auf diesem Wege übermittelten Willenserklärungen an, sofern die EMail den Namen und die E-Mail-Adresse des Absenders, den Zeitpunkt der Absendung (Datum und Uhrzeit) sowie eine Wiedergabe des Namens des Absenders als Abschluss der Nachricht enthält und somit dem Kunden zugeordnet werden kann. Dem erkennbaren Absender obliegt der Gegenbeweis, dass diese E-Mail nicht von ihm stammt.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien werden sich bemühen, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine solche zu finden, die dem Vertragsziel rechtlich und wirtschaftlich am besten gerecht wird.

(3) Handelt es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, vereinbaren die Parteien als Gerichtsstand Gera.